Komfortable Versorgung mit Pflegehilfsmittel


Pflegebedürftige benötigen Monat für Monat verschiedene Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Mundschutz. Wer im häuslichen Umfeld gepflegt wird, kann für diese Verbrauchsartikel einen Kostenbeitrag erhalten. Wir beraten Sie bei der Beantragung des Zuschusses und stellen Ihnen Ihr individuelles Pflegepaket bereit.

Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel


Sie verfügen über einen Pflegegrad von 1 bis 5 und werden zu Hause gepflegt? Dann besteht für Sie die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zu Ihrem Bedarf an Pflegehilfsmitteln zu beantragen. Der Zuschuss wird von der Pflegeversicherung geleistet beläuft sich auf bis zu 40 Euro pro Monat. Zuschussfähig sind Hilfsmittel des täglichen Verbrauchs, die dazu dienen, die Pflege zu vereinfachen, Beschwerden zu lindern oder die selbstständige Lebensführung zu erleichtern. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Pflegehilfsmittel nicht bereits durch die Krankenversicherung gezahlt werden.
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf unsere Pflegehilfsmittel. Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten.

Pflegemittelversorgung leicht gemacht


Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme für Ihre Pflegehilfsmittel, beraten Sie bei den Formalitäten und informieren über die Antrageinreichung bei der zuständigen Pflegekasse. Zusätzlich stellen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr monatliches Pflegepaket zusammen. Es enthält alle Produkte, die Sie im Laufe eines Monats benötigen – individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche und persönliche Pflegesituation. Bei Bedarf liefern wir Ihnen dieses Paket gerne auch direkt nach Hause.
Mit Ihrem persönlichen Pflegepaket haben Sie die benötigten Produkte stets im Haus – komfortabel und zuverlässig.